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Ratschläge > Hypothekarische Regelung zum Verbraucherschutz ...


Der Prozeß des Abschlusses eines Hypothekendarlehens wird durch die Transparenzordnung geregelt.

Die Finanzierungsgesellschaft ist verpflichtet, ihr Angebot mittels Werbeprospekt zu unterbreiten, der folgende Punkte aufführt: die wirtschaftlichen Konditionen des Darlehens, die Entwicklung der gewählten Referenzrate der beiden letzten Jahre (im Fall des Abschlusses eines Vertrages der variablen Art), sowie alle Unkosten, welche die Formalisierung des Darlehens impliziert: Kosten der Schätzung und der Verwaltungsununkosten, unter Aufführung der dafür genehmigten Firmen, sowie die Tarife des Notariatsbüros und des Grundbucheintrags.

Zunächst stellt der Klient den Darlehensantrag und reicht die entsprechenden Unterlagen ein. Sobald die Unterlagen von der Bank analisiert wurden und die entsprechenden Überprüfungen vorgenommen wurden, macht sie ein verbindliches Angebot mit den wirtschaftlichen Konditionen, unter denen das Darlehen genehmigt wird.

Diese Bedingungen haben eine minimale Gültigkeit von 15 Tagen.

Schließlich ist die Bank verpflichtet, mindestens drei Tage vor dem festgesetzten Datum zur Unterschrift des notariellen Kaufvertrags den Vertragsentwurf des Hypothekendarlehens zu deponieren, damit der Geldnehmer ihn überprüfen kann.

El contenido e incluso el orden de las cláusulas de la escritura queda reflejado en la citada Orden de transparencia:

  KLAUSELN DES
  FINANZINSTITUTS
  INHALT
  Erstens   Kapital des Darlehens
  Zweitens   Tilgung
  Drittens   Ordentliche Zinsen
  Drittens b)   Variable Zinsart
  Viertens   Kommissionen
  Fünftens   Unkosten des Kreditnehmers
  Sechstens   Verzugszinsen
  Sechstens b)    Vorzeitige Auflösung von Seiten der Finanzierungsbehörde

Die Klauseln werden unter spezieller Sorgfalt auf die Erfüllung der Gesetzesvorschriften über allgemeine Bedingungen des Vertragsabschlusses verfasst.




 

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