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Ratschläge > Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages ...


Auch wenn es ratsam ist, den Kaufvertrag direkt auf einem amtlichem Dokument (Unterschreibung vor dem Notar) zu unterzeichnen , ist es allgemeiner Brauch, vor der notariellen Beurkundung zunächst einen privatschriftlichen Vertrag zu schließen. Diese Verträge sollten unbedingt alle wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien, sowie den Kaufpreis enthalten.

Beachten Sie, daß die bloße Tatsache, einen privaten Vertrag zu unterzeichnen, Sie noch nicht zum Eigentümer macht, sondern erst die Schlüsselübergabe, die normalerweise mit der Unterschrift der Kaufurkunde zusammenfällt.

Der Verkaufspreis kann geleistet werden:
  • In bar. Das heisst, der volle Verkaufspreis wird bei Unterschrift des Vertrages übergeben. In diesem Fall ist es empfehlenswert, gleich die Kaufurkunde vor dem Notar zu unterzeichnen.
  • Teilzahlung. Wenn ein privateschriftlicher Vertrag unterzeichnet wird, wird der Preis im Normalfall in Teilen gezahlt, wobei der grösste Teil möglichst bis zur Unterschreibung der notariellen Kaufurkunde aufgehoben wird. In diesem Fall kann sich der Verkäufer mittels einer Klausel absichern, dass die Immobilie im Fall dass der Verkäufer nicht zahlt in seinen Besitz zurückgeht.
  • Surrogation der Lasten. Bereits existierende Lasten wie die Hypothek und die unbezahlten Schulden werden vom Preis abgezogen, der dem Verkäufer gezahlt wird. Wenn Sie die Lasten übernehmen, müssen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um die Bedingungen festzulegen. Im Falle einer existierenden Hypothek muss die Finanzierungsfirma ihre Zustimmung zur Surrogation geben. Das geschieht im Normalfall im Moment der Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Zur Erinnerung: Unterzeichnen Sie die Kaufurkunde möglichst direkt vor dem Notar. Ansonsten setzen Sie im privatschriftlichen Vertrag das Datum für die notarielle Beurkundung fest. Für eine Surrogation der Hypothek setzen Sie sich mit der Bank in Verbindung.


 

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